Rechtsprechung
RG, 24.06.1910 - V 437/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den Sachverständigeneid umfaßt? 2. In welchem Verhältnisse steht § 85 St.P.O. zu § 79 Abs. 1 das.?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 44, 11
Wird zitiert von ... (9)
- ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11
Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher …
BAG 27.5.2004 a.a.O.; im Anschluss ebenso BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/10 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4 = NZA-RR 2011, 322 [III.1.- "Juris"-Rn. 18]: "Deshalb ist im Ergebnis bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Tarifregelungen mit Abs. 3 Abs. 1 GG derselbe Maßstab anzulegen wie im Fall einer unmittelbaren Grundrechtsbindung".S. BAG 27.5.2004 a.a.O.; im Anschluss ebenso BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/10 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4 = NZA-RR 2011, 322 [III.1.
73) S. BAG 27.5.2004 a.a.O.; im Anschluss ebenso BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/10 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4 = NZA-RR 2011, 322 [III.1.
- BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller, …
Insofern deckt der Eid des Sachverständigen zugleich zeugenschaftliche Angaben (vergleiche RGSt 43, 437; RGSt 44, 11; RGSt 69, 97). - BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
Sie wurden damit durch seine besondere Sachverständigenpflicht umfaßt und von dem von ihm geleisteten Eid des Sachverständigen gedeckt (RGSt 44, 11, 69, 97).
- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Ludwig Zind
Die Wiedergabe solcher Angaben in der Hauptverhandlung ist daher zu den Aufgaben des Sachverständigen zu rechnen und wird durch den Sachverständigeneid oder, falls der Sachverständige wie hier unvereidigt bleibt, durch dessen besondere Sachverständigenpflicht gedeckt (vgl. u.a. OGHSt 3, 61; ferner RGSt 44, 11, 12; 69, 97). - BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61
Rechtsmittel
Es bedarf hinsichtlich der Bekundungen des Sachverständigen über die sogenannten "Befundtatsachen", die in engem Zusammenhang mit seiner Sachverständigentätigkeit stehen, nicht der Abnahme des Zeugeneides (RGSt 44, 11 und 69, 97). - BGH, 12.12.1958 - 5 StR 534/58
Rechtsmittel
Demnach ist davon auszugehen, daß er als sachverständiger Zeuge im Sinne des § 85 StPO vernommen worden ist und die in der Sitzungsniederschrift erwähnten gutachtlichen Äußerungen nur mit seiner Zeugenaussage sachlich eng zusammenhängende Nebenbekundungen waren (vgl. dazu RGSt 44, 11). - BGH, 15.02.1955 - 1 StR 327/54
Rechtsmittel
Der Eid eines Sachverständigen umfasst auch die gesamte tatsächliche Grundlage des Gutachtens (RGSt 44, 11; 69, 97). - BGH, 15.01.1957 - 5 StR 386/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1956 - 5 StR 550/55
Einlegung einer Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes durch das Leiten von …
Das ist die in Rechtsprechung und Lehre völlig herrschende Meinung; sie wird insbesondere von Kleinknecht-Müller-Reitberger (2 vor § 72 StPO) und vom Reichsgericht (RGSt 44, 11; 69, 97) vertreten; vgl ferner BayObLGSt 1949/51, 304; OGHSt 3, 61. Der Sachverständige darf nur nicht selbständig Zeugen vernehmen, wie sich aus § 80 StPO er gibt; darüber, was Auskunftspersonen ihm mitgeteilt haben, kann er selbst nur als Zeuge aussagen; vgl darüber BGH NJW 1951, 771.